DNA-Labor entspricht internationaler Norm

Das DNA-Labor des Instituts für Gerichtliche Medizin der Uni Innsbruck ist vor kurzem nach der internationale Norm ISO EN ÖNORM 17025 als Prüflabor akkreditiert worden. Es ist das erste derartige Institut im deutschsprachigen Raum dem diese Auszeichnung zuteil wurde.
Foto: Institut für Gerichtsmedizin
Foto: Institut für Gerichtsmedizin
"Mit dieser Akkreditierung wurde dem Institut bestätigt, dass die Kompetenz unserer Labore der internationalen Norm und somit einem sehr hohen Standard entsprechen," so der Beauftragte für das Qualitätsmanagement, Prof. Martin Steinlechner. Das Labor in Innsbruck ist das DNA-Zentrallabor für ganz Österreich. Weit über 90 % aller DNA-Analysen werden hier für die österreichische Kriminalistik erstellt. "Wir haben uns vor einigen Jahren entschlossen, uns diesem strengen Prüfungsverfahren zu unterziehen, um nicht nur im EU-Raum sondern auch international gut positioniert zu sein," betont Steinlechner die Bedeutung dieses Verfahrens für das Institut.

Eine Akkreditierung, also eine Anerkennung nach ISO-Norm bedeutet, dass die Einrichtung die Kompetenz besitzt, rechtsverwertbare Prüfberichte für die Forensische Medizin und Forensische Molekularbiologie nach international anerkannten Kriterien zu erstellen. Bei dem Akkreditierungsverfahren wird die Qualifikation des Personals, Messeinrichtungen, Räumlichkeiten, EDV und Qualitätsmanagementsysteme von einem externen Gremium begutachtet. Denn die durchgeführten Messungen müssen nicht nur optimal dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar sein, sondern sollen auch optimale Ergebnisse liefern. Sie müssen international vergleichbar und natürlich gegenseitig anerkannt sein.

Die Österreichische Nationale DNA-Datenbank hat nach vergleichbaren Projekten in Großbritannien und den Niederlanden im Jahre 1997 als dritte in Europa den Betrieb aufgenommen und ist vom Datenbestand die drittgrößte Europas. DNA-Datenbanken sind derzeit in vielen Ländern Europas und weltweit im Aufbau begriffen. "Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist dabei absolut gewährleistet. Wir bekommen nur anonymisierte Proben in Form von sogenannten Mundhöhlenabstrichen, die mit Barcodes wie auf einer Warenverpackungen im Supermarkt gekennzeichnet sind. Die Personaldaten sind ausschließlich dem Innenministerium bekannt," so Steinlechner. Diese Mundhöhlenabstriche werden von der Exekutive bei bestimmtem Tatverdacht, wie Mord, Körperverletzung oder ähnlichen Delikten entnommen und direkt an das Österreichische DNA-Zentrallabor gesandt.

"Doch auch Tatortspuren von Fällen, bei denen keine Person unter Tatverdacht steht, werden hier untersucht," erklärt der Institutsvorstand Prof. Richard Scheithauer, "die Ergebnisse werden dann direkt dem Innenministerium übermittelt und können dort in der nationalen Datenbank mit den gespeicherten Datensätzen verglichen werden. Nicht nur in ungeklärten Kriminalfällen kann man mit Hilfe der DNA-Analysen einen, oftmals entscheidenden Hinweis auf den Täter erhalten, auch zu unrecht verdächtigte Personen können dadurch entlasten werden," erläutert Scheithauer weiter. "Unser Institut liegt international im Spitzenfeld und oft werden wir sogar von ausländischen Einrichtungen zu einer sogenannten 'Third Opinion' herangezogen."

Prof. Richard Scheithauer ist seit 1994 Vorstand am Institut für Gerichtliche Medizin und hat laut Dekan Prof. Hans Grunicke einen wesentlichen Beitrag zur Akkreditierung der Einrichtung beigetragen. Aber nicht nur der Arbeit des Vorstandes ist es zu verdanken, dass das Innsbrucker Institut nun Mitglied in vielen internationalen Gremien ist, sondern auch den 45 engagierten Mitarbeitern, die am Institut beschäftigt sind. Neben den Analysen sind sie auch für die Forschung und Lehre an der Universität verantwortlich.