Korruption: Ein alter Stein des Anstoßes

Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch und Klientelismus: Alles keine Phänomene der Moderne. Korruptionsskandale gab es bereits vor über dreihundertJahren: 1680 etwa wurde der kaiserliche Hofkammerpräsident deswegen entlassen. Der Historiker Niels Grüne forscht zu Korruptionsvorstellungen in der Frühen Neuzeit.
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Die Malerei (Ausschnitt) von 1498 von Gerard David stellt eine antike Erzählung dar: Der persische König Kambyses ließ einen seiner Richter namens Sisamnes zur Strafe für Bestechlichkeit schinden. Mit der Haut wurde der Richterstuhl bespannt, auf dem anschließend Sisamnes‘ Sohn als Nachfolger sitzen musste. Hier wird Sisamnes abgeführt. (Bild: Groeningemuseum Brügge/Gerard David)

1.970.000 Gulden Rückzahlung, Verbannung und Verlust aller Ämter: So lautete das Urteil gegen Georg Ludwig Graf von Sinzendorf 1680. Die Vorwürfe: Vernachlässigung der Amtspflichten, Bereicherung, Betrug, Korruption, Erpressung und Diebstahl. „Das Beispiel von Sinzendorf zeigt, dass Korruption keineswegs eine Erfindung der Moderne ist – ganz im Gegenteil, schon in antiken Erzählungen finden sich Hinweise auf die Brandmarkung korrupten Handelns, auch die Bibel bietet zahlreiche Beispiele dafür“, erläutert Dr. Niels Grüne. Der Historiker befasst sich mit Korruptionsdebatten ab dem 16. Jahrhundert in Territorien des Heiligen Römischen Reichs und in England. „Anders, als man lange glaubte, wichen die damaligen Vorstellungen von Korruption im Kern gar nicht so weit von heutigen Auffassungen ab.“

Korruptionsaffäre

Graf von Sinzendorf stand im 17. Jahrhundert im Zentrum einer Korruptionsaffäre in Wien. 1656 war er Präsident der Hofkammer und damit Leiter der obersten Finanzbehörde unter Kaiser Leopold I. geworden. Schon bald hagelte es Beschwerden, Sinzendorf verlange für Dienstleistungen Geldzuwendungen oder Geschenke. „An Sinzendorf lässt sich ein klassischer Konflikt in dieser Zeit beobachten: Jener zwischen dem sozialen Stand und damit einhergehenden Privilegien und den formalen Pflichten eines hohen Beamten“, stellt Niels Grüne fest. Sinzendorf wurde lange von Leopold I. gedeckt, sein politisches Gewicht und sein gesellschaftlicher Rang schützten ihn vor Verfolgung. Dazu kommt, dass Geschenke an Amtsträger durchaus üblich waren, um das bürokratische Verfahren zu beschleunigen. Erst 1680 hatte eine Sinzendorf feindliche Gruppe am Hof den Kaiser so weit, dass ihm der Prozess gemacht und er verurteilt wurde. „Der Fall Sinzendorf illustriert, worauf es in der historischen Korruptionsforschung letztlich ankommt: der sich wandelnden Bedeutung obrigkeitlicher Normen gegenüber konkurrierenden sozialen Erwartungen, zum Beispiel Patronage, nachzuspüren. Denn unser heutiges Bild vom Staat als neutralem Hüter des Gemeinwohls ist ja erst das Produkt solcher Entwicklungen“, betont Niels Grüne.

Kritisches Bewusstsein

Schon einige Jahrzehnte zuvor existierte ein Bewusstsein für die Diskrepanz zwischen offiziellen Normen und dem tatsächlichen Verhalten von Funktionsträgern. Ein anonymes Memorandum von 1611, das reformorientierten Kreisen im Kurfürstenkollegium zugeschrieben wird, mutet erstaunlich modern an: Ungenügende Bezahlung von Amtsträgern habe Bestechlichkeit befördert. Als Gegenmaßnahmen schlug der Verfasser unter anderem vor, Ämter künftig nicht nach dem persönlichen Einfluss Einzelner und dem sozialen Stand der künftigen Amtsträger zu besetzen, sondern ausschließlich deren Befähigung als Kriterium zu nehmen.

Aber nicht nur hochrangige Adelige, sondern auch Bürger und Bauern waren sich der negativen Auswirkungen von Korruption durchaus bewusst. „Was wir häufig beobachten können, sind Beschwerden über einzelne Amtsträger aus der Bevölkerung – etwa in Form von Bittschriften an den jeweiligen Landesherrn“, sagt Niels Grüne. Der einzelne Beamte hatte in der Frühen Neuzeit einen wesentlich größeren Spielraum für seine Entscheidungen als ein Amtsträger heute. Auch das Geschenkewesen war deutlich ausgeprägter. „Geschenke an Amtsträger waren durchaus üblich und wurden auch nicht immer als Bestechung aufgefasst, sondern als selbstverständlich“, unterstreicht Niels Grüne. Besonders die sogenannten „Sporteln“, Geld, das die Untertanen für Diensthandlungen zu entrichten hatten, sind hier zu nennen. Im Gegensatz etwa zu heutigen Gerichtsgebühren wurden Sporteln oftmals vollständig den jeweiligen Beamten überlassen. Durch das breite Ermessen und die direkte Bezahlung für einen Verwaltungsakt war die Grauzone für korruptes Verhalten in der Frühen Neuzeit ungleich größer.

Neutrale Urteilsfindung

Niels Grüne hat unter anderem für das Herzogtum Württemberg auch die rechtliche Lage und die gesetzliche Behandlung von Korruption untersucht. „In der Rechtsprechung ging es in erster Linie darum, eine neutrale Urteilsfindung zu gewährleisten und dadurch die staatliche Autorität zu stärken“, erklärt der Historiker. Die württembergische Landesordnung von 1536 etwa untersagte Richtern und Amtleuten, Beschuldigte „umb gunst, gab, oder geschenk willen“ zu verschonen oder sie milder zu beurteilen, wenn sie „inen gefreundt oder anhengig“ waren. Im Laufe der Jahre wurde die Gesetzgebung schließlich immer konkreter und nahm auch tatsächliche Gesetzesverstöße als Grundlage für neue Rechtsnormen.

Ähnliche Erfahrungen mit Korruption gab es in England, wenngleich die Personengruppe, die bestochen wurde, von der in den deutschen Staaten abwich. „Bestochen wurden in der Regel Akteure mit institutionellem Einfluss, in England waren das zum Beispiel Angehörige des Parlaments, in Deutschland eher die Räte der Fürsten“, meint Niels Grüne. Die frühere Demokratisierung Großbritanniens hatte auch zur Folge, dass Korruptionsskandale schneller weite Kreise ziehen konnten: Eher als in Deutschland und Österreich entstanden eine öffentliche Sphäre und eine von der Obrigkeit unabhängige Medienlandschaft. „England war Deutschland da rund hundert Jahre voraus. Das Parlament war ebenfalls ein Forum für Korruptionskritik, das es in der Form in Deutschland zu dieser Zeit kaum gab.“ Da wie dort begann sich aber langsam ein stärkeres Gefühl für unrechtmäßiges Handeln durchzusetzen.

Zur Person:

Dr. Niels Grüne (geboren 1972 in Wickede/Ruhr) ist seit Herbst 2012 Universitätsassistent für Geschichte der Neuzeit am Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie. Von 1993 bis 2002 studierte er Geschichte, Wirtschaftswissenschaften und Germanistik an den Universitäten Bielefeld und Exeter, die Promotion folgte 2009 in Bielefeld. Zwischen 2008 und 2012 war Grüne wissenschaftlicher Mitarbeiter im von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten SFB-Projekt „Politische Korruption in der Frühen Neuzeit“. Sein wissenschaftliches Interesse gilt unter anderem der politischen Sozial- und Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit und des 19. Jahrhunderts, der historischen Korruptionsforschung, der Geschichte ländlicher Gesellschaften und der Mikro- und Regionalgeschichte.

Dieser Artikel ist in der Februar-Ausgabe des Magazins „wissenswert“ erschienen. Eine digitale Version steht hier zur Verfügung (PDF).