Kriterien für zukünftige Trägerinstitution der PädagogInnenbildung

In einem Symposium Ende Februar, der 5. FUTURESPACE Konferenz der Universitären Plattform LehrerInnenbildung an der Universität Graz, entwickelten Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Universitäten Kriterien, die eine zukünftige Trägerinstitution im Rahmen der Reform der PädagogInnenbildung erfüllen sollte.
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Benjamin Thorn / pixelio.de

"Es ist sicher zu stellen, dass Aus-, Fort- und Weiterbildung auf universitärem Niveau angeboten werden. Das bedeutet, die Einheit von Forschung und Lehre abzusichern", heißt es in der Stellungnahme der Universitären Plattform LehrerInnenbildung (UPL).

Dies setzte voraus, dass Lehrende an der jeweiligen Trägerinstitution selbst forschen, dass Studierende in allen Teilen der Ausbildung  (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, pädagogische Ausbildung) möglichst früh auch in Forschungsprojekte einbezogen werden und dass die Fort- und Weiterbildung im Sinne eines Professionalisierungskontinuums eng an die Ausbildung anzubinden und durch Forschungsorientierung gegenüber den aktuellen Angeboten aufzuwerten ist.

Ziel sei es, die Berufspraxis enger als bisher an die Aus- und Weiterbildungsinstitution zu binden, um auf diese Weise einen regen Austausch zwischen Theorie und Praxis zu fördern. Basis dafür sind angemessene praktische Ausbildungsanteile, die durch die Trägerinstitution pädagogisch und fachdidaktisch zu begleiten sind.

"Es gilt einen Rahmen zu schaffen, der Forschung in der Berufspraxis vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe und Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen) attraktiv macht, sowohl für die eingebundenen Kindergärten und Schulen – unter anderem als Form der Personalentwicklung –, als  auch für die forschenden Lehrerinnen und Lehrer", schreiben Ruth Mateus-Berr und Ilse Schrittesser im Namen der Plattform. "Das sollte auch darin seine Entsprechung finden, dass für Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudien Doktoratsprogramme zu entwickeln sind, die Wege zu wissenschaftlicher Weiterbildung und auch wissenschaftliche Karrieremöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer eröffnen. Bei gleichwertigen Abschlüssen ist die Durchlässigkeit der Studien zu gewährleisten."

Jede Trägerinstitution habe Forschungskapazität aufzuweisen und ebenso enge Beziehungen zur Praxis zu pflegen. Forschung ist eine Kernkompetenz der Universitäten. Aus diesem Grund fordert die Universitäre Plattform LehrerInnenbildung wie schon bisher, dass die Universitäten die führende Rolle in der PädagogInnenbildung Neu übernehmen, allerdings unter Bedachtnahme auf die zunehmende Öffnung der Pädagogischen Hochschulen für Forschungsaufgaben (neues Bundesdienstrecht für Pädagogische Hochschulen) und Kooperationen sowie in Erfüllung bestimmter Bedingungen:

  • In die Entwicklungspläne sind Professuren für Fachdidaktik, für Elementar- und Grundschulpädagogik aufzunehmen.
  • Die Anstellungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nachhaltig zu verbessern. Befristete Verträge, Kettenvertragsregelung und mangelnde Möglichkeiten, Lehre, Forschung und Praxis im Berufsfeld zu verbinden, behindern eine langfristig planbare, hochwertige und integrative Ausbildung.
  • Nachhaltige und institutionalisierte Kooperationen mit der Berufspraxis (Kindergarten, Schulen) sind aufzubauen bzw. dort, wo sie bereits existieren, zu vertiefen.
  • In der kommenden Periode der Leistungsvereinbarung sind die Forschung und Praxis absichernde Kooperationsverträge zwischen den Universitäten, den pädagogischen Hochschulen und anderen pädagogischen Einrichtungen abzuschließen. Ihre Umsetzung durch entsprechende Ressourcen ist für mindestens zwei weitere Leistungsperioden abzusichern. Dafür haben beide Ministerien aufzukommen.

Darüber hinaus seien die jeweiligen Trägerinstitutionen nicht nur in die Curriculumsentwicklung von PädagogInnenbildung Neu maßgeblich einzubeziehen, sondern auch in Bildungs- und Lehrplanentwicklungen der elementarpädagogischen Einrichtungen, der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I und II, da auch ihre Entwicklung dem neuesten Stand der Forschung entsprechen sollte.

Eine vollakademische Ausbildung (Master/Magister) und eine von den Trägerinstitutionen mit Mentorinnen und Mentoren begleitete Berufseinstiegs- oder Induktionsphase müsse nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer an Höheren Schulen, sondern für alle Pädagoginnen und Pädagogen gewährleistet sein, damit die für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen zu fordernde qualitativ hochwertige Berufsausübung auf allen Bildungsstufen möglich wird.

(Christian Flatz)