200 Jahre ABGB unter der Lupe

Das Institut für Zivilrecht organisiert unter der Leitung von Univ.-Prof. Andreas Schwartze im Sommersemester 2011 eine Ringvorlesung mit dem Titel „ABGB im Kontext – 200 Jahre österreichische Zivilrechtskodifikation in ihrem rechtlichen und interdisziplinären Umfeld“. Den Auftakt der Veranstaltung bildete ein Vortrag vom Vorsitzenden des Universitätsrates Univ.-Prof. Michael Rainer.
Prof. Michael Rainer
Prof. Michael Rainer referierte über den "Sinn und Unsinn von Kodifikationen" (Bild: Universität Innsbruck).

Die Vorträge finden in der Regel am Abend eines Donnerstages (19.00 – 21.00 Uhr) statt. Am 5. Mai wurde die Veranstaltung mit einem Vortrag des Vorsitzenden des Universitätsrates der Universität Innsbruck, o.Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. J. Michael Rainer (Universität Salzburg), eröffnet, der „Sinn und Unsinn von Kodifikationen“ in den Blick nahm. Er stellte fesselnd die geschichtliche Entwicklung der wichtigsten Zivilrechtsgesetzbücher dar und leitete daraus schlüssig ab, dass die Voraussetzungen für eine europäische Kodifizierung des Privatrechts derzeit nicht gegeben seien.

Durch die Vortragsreihe soll das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), welches die Grundlage für private Rechtsbeziehungen vom Vertrag über die Schadensersatzhaftung bis hin zu Ehe und Erbschaft darstellt, anlässlich seines 200-jährigen Bestehens gewürdigt werden. Dabei wird es in den Zusammenhang mit der allgemeinen Entwicklung des Zivilrechts und dessen angrenzenden Rechtsgebieten gebracht, welche sich aus der Basiskodifikation heraus entwickelt haben, wie etwa das Versicherungsrecht, das Wettbewerbsrecht oder das Zivilverfahrensrecht. Ebenso werden seine Bezüge zu ausländischen Privatrechtsordnungen hergestellt, in denen Einflüsse des ABGB zu erkennen sind, wie etwa Italien, oder die umgekehrt das österreichische Zivilrecht beeinflusst haben, wie etwa Deutschland – dies auch vor dem Hintergrund der europäischen Bestrebungen für ein einheitliches Privatrecht, wie sie sich im Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens konkretisiert haben. Außerdem ist die Perspektive der geistes- und sozialwissenschaftlichen Nachbardisziplinen mit einzubeziehen, wie sie insbesondere in der Rechtsökonomik oder der Rechtssoziologie zum Ausdruck kommt.

Am 12. Mai wird die Vorlesungsreihe mit einem Vortrag von Prof. Dr.iur. Dr. rer.pol. Christian Kirchner, LL.M. (Humboldt Universität zu Berlin) fortgesetzt, der als einer der prominentesten deutschsprachigen Vertreter der Ökonomischen Theorie des Rechts „Zur Ökonomik der Kodifizierung“ sprechen wird. Es folgen dann im Juni noch vier weiter Gastvorträge, bevor im kommenden Wintersemester der zweite Teil der Ringvorlesung mit weiteren renommierten Experten stattfinden wird.

(Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M., Institutsleiter Zivilrecht)