Wahlrecht in Italien und Österreich im Vergleich

Die Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Anknüpfungspunkte der Wahlsysteme in Österreich und Italien waren Thema einer von der EURAC Bozen in Zusammenarbeit mit der Universität Innsbruck veranstalteten Tagung, die am 31. Oktober in Bozen stattfand.
v.l.: Prof. Gamper, Prof. Falcon, Prof. Sommermann u. Prof. Facanzani
v.l.: Prof. Gamper, Prof. Falcon, Prof. Sommermann u. Prof. Facanzani

Ausgangspunkt der Tagung „Wahlrecht und Wahlrechtsreform in Österreich und Italien“ war die Wahlrechtsreform 2007 in Österreich - bei der u.a. Wählen ab 16 sowie die Briefwahl im Inland eingeführt wurden – und einer geplante Reform des Wahlrechts in Italien, wo die Regionen seit der Verfassungsreform 2001 mehr Kompetenzen haben. Behandelt wurden die Wahlrechtssysteme der beiden Nachbarländer sowie die Frage nach den Gemeinsamkeiten, Unterschieden und möglichen Anknüpfungspunkten für eine Reform.

 

 

Im ersten Teil der Tagung wurden grundsätzliche Fragen der repräsentativen Demokratie in Europa behandelt. Unter dem Vorsitz von Giandomenico Falcon, Professor an der Universität Trient, gingen die Innsbrucker Verfassungsrechtsprofessorin Anna Gamper, Marcello Fracanzani, Professor an der Universität Udine, und Karl-Peter Sommermann, Rektor der renommierten Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, auf rechtsvergleichende und europäische Aspekte des Wahlrechts ein.

 

 

Im zweiten Teil der Tagung analysierte Matteo Cosulich, Professor an der Universität Trient, den Status quo und die Reformvorschläge der italienischen Wahlgesetzgebung. Walter Hacksteiner vom Amt der Tiroler Landesregierung berichtete über die Auswirkungen der österreichischen Wahlrechtsreform von 2007. „Gerade bei den Reformanliegen zeigen sich verblüffende Ähnlichkeiten, aber auch Unterschiede zwischen beiden Staaten, was den Rechtsvergleich in diesem Fall besonders wichtig erscheinen lässt“, resümiert Prof. Anna Gamper vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Uni Innsbruck.

 

 

Start für grenzüberschreitendes Forschungsprojekt

 

Die Tagung diente auch der Eröffnung eines zweijährigen Forschungsprojekts, bei dem sich unter der Leitung von Prof. Anna Gamper ein Team von 25 österreichischen und italienischen ExpertInnen umfassend mit dem Thema des Wahlrechts und der Wahlrechtsreform in Österreich und Italien auseinandersetzt. „In Europa gibt es eine klare Vorherrschaft der repräsentativen Demokratie, für die eben das Wahlrecht ein zentrales Instrument ist. Wir wollen durch die genaue Analyse der Wahlrechtssysteme und –reformen beider Staaten auch zur Erforschung europäischer Verfassungsstaatlichkeit beitragen“, erklärt Gamper. Dank der Unterstützung der Region Venetien soll die geplante gemeinsame Publikation voraussichtlich 2010 anlässlich einer großen Abschlusstagung in Venedig präsentiert werden, so die Verfassungsrechtlerin.

(sr)