Was bringt die geplante Vermögenszuwachssteuer – was kostet sie?

Die Bundesregierung schlug kürzlich die Einführung einer Vermögenszuwachssteuer für die Sanierung des Gesundheitssystems vor. Ergebnis einer Diskussion der Alumni-Emeriti Ende Mai war eine Reihe von Argumenten, die gegen die Einführung sprachen und nur wenige, die eine derartige Steuer rechtfertigen könnten.
v.l.: Prof. Socher, Prof. Lexa, Mag. Brigitta Zollner, Mag. Ernst Haunholter, Prof. S …
v.l.: Prof. Socher, Prof. Lexa, Mag. Brigitta Zollner, Mag. Ernst Haunholter, Prof. Smekal und Prof. Pircher.

Der Finanzwissenschaftler Prof.  Christian Smekal, der Professor für betriebliche Steuerlehre Prof.  Hans Lexa, der Volkswirt Prof. Karl Socher und der Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Prof. Alois Pircher, diskutierten am Podium die Rechtfertigungsgründe, die Probleme bei der Erhebung sowie die Folgen und die Kosten einer Vermögenszuwachssteuer.

 

Die Experten waren sich darüber einig, dass es zu keiner Besteuerung des Vermögens kommen soll, denn auch die früher gültige Vermögenssteuer konnte im wesentlichen durch den Ertrag des Vermögens bezahlt werden und traf nicht das Vermögen selbst, sondern das daraus erzielte Einkommen. Allerdings  gibt es heute noch eine Besteuerung des Vermögens bei Spareinlagen, denn der Zinssatz für Spareinlagen liegt teilweise unter der Inflationsrate und die Kapitalertragssteuer trifft damit das Vermögen.

    

Weiters stellten sie fest, dass es eine gewisse Berechtigung für eine Vermögenszuwachssteuer bereits heute gibt, denn die Gewinne  beim Kauf und Verkauf von Aktien und Immobilien innerhalb eines Jahres (bei Immobilien 10 Jahren) sind steuerpflichtig. Der Plan, eine darüber hinausgehende Vermögenszuwachssteuer einzuführen, wurde vor einigen Jahren von den Banken wegen der damit verbundenen hohen Kosten der Einhebung abgelehnt.

  

Wenn eine Vermögenszuwachssteuer den Ertrag des Vermögens, der auch als eine Einkommensquelle angesehen werden kann, so wie ein Einkommen besteuern wollte, müsste sie für eine gerechte Ausgestaltung sehr kompliziert sein, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Es müssten z.B. auch Verluste berücksichtigt werden, der Steuersatz müsste nach der Höhe der Einkommen abgestuft werden und der rein inflationsbedingte Zuwachs müsste ausgeschaltet werden. Das würde sehr hohe Kosten  sowohl bei der Steuereintreibung wie bei den Finanzinstituten und Steuerzahlern verursachen, weiters würde der Ertrag bei einer Börsenbaisse stark zurückgehen. Für die Finanzierung des Gesundheitssystems würde sich diese Steuer also nicht eignen, darin waren sich die Experten einig.

 

Weitere  Gründe gegen die Einführung der Vermögenszuwachssteuer sahen die Wirtschaftswissenschaftler, im Anreiz, das Vermögen ins Ausland zu verlagern. Die Steuer würde auch in Widerspruch zu den Bemühungen der Bundesregierung stehen, das Ansparen für die Altersvorsorge zu ermöglichen. Grundsätzlich sollte auch nur der realisierte Vermögenszuwachs einer Besteuerung unterliegen, nicht der reine Wertzuwachs, denn der kann sehr leicht wieder in einem Preisfall verloren gehen.

 

Die vierte Veranstaltung der Alumni-Emeriti im Rahmen der Reihe „Wirtschaft aktuell“ wird im Wintersemester 2008/2009 stattfinden. Weitere Informationen zum Programm des ALUMNI Service der Universität Innsbruck finden Sie hier:  http://www.uibk.ac.at/public-relations/alumni/

(sr)