Innsbrucker Staatsanwaltschaft nimmt sich selbst unter die Lupe

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat sich dazu entschlossen, sich selbst auf Herz und Nieren zu prüfen. Gemeinsam mit dem Institut für Public Management der EURAC Bozen hat sie der Bereich Verwaltungsmanagement am Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus der Uni Innsbruck bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems begleitet und unterstützt.
 Kurt Promberger, Brigitte Loderbauer und Josef Bernhart (v.l.) präsentierten das Pro …
Kurt Promberger, Brigitte Loderbauer und Josef Bernhart (v.l.n.r.) präsentierten das Projekt kürzlich österreichischen Staatsanwälten. (Foto: EURAC)

„Von Oktober 2011 bis Februar 2014 sind wir der Staatsanwaltschaft mit Rat und Tat bei der Selbstbewertung zur Seite gestanden. Wir haben das engagierte Team rund um die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Brigitte Loderbauer, beim Planen unterstützt, Workshops organisiert und Befragungen durchgeführt“, erklärt Kurt Promberger, der in Bozen das EURAC-Institut für Public Management und an der Universität Innsbruck den Lehr- und Forschungsbereich für Verwaltungsmanagement am Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus  leitet.

Bei der Bewertung der Organisation – dabei handelt es sich um die bislang einzige umfassende Qualitätsselbstbewertung dieser Art in Österreich – wurde nach dem gemeinsamen europäischen Selbstbewertungsmodell CAF (Common Assessment Framework) vorgegangen. Der CAF ist ein anerkanntes standardisiertes Verfahren zur Qualitätsbewertung für öffentliche Verwaltungen in ganz Europa. Erstmals im Jahr 2000 vorgestellt, ist es mit mittlerweile über 2000 Anwendern zu einem wichtigen Werkzeug der Modernisierung im öffentlichen Sektor geworden.

Stärken-Schwächen Analyse

Die Arbeit der Staatsanwaltschaft wurde dabei in verschiedenen Themenfeldern faktenbasiert durchleuchtet. Dabei ging es um die Bereiche Führungsqualität, Strategie, Personalmanagement, Ressourcen, Arbeitsabläufe und die erzielten Arbeitsergebnisse. Eine Publikumsbefragung, die im Oktober 2013 von den Wissenschaftlern begleitet wurde, hat gezeigt, dass in diesem Zeitraum insgesamt 409 Personen die Dienste der Behörde in Anspruch genommen haben. Knapp 60 Prozent davon betrafen den Parteienvertreter – also Anwälte, die ihre Klienten vertreten. 86 Prozent der befragten Personen zeigten sich in hohem Maße zufrieden mit den angebotenen Diensten, zu denen die Akteneinsicht, der Kopierservice und die Ausstellung einer Besuchserlaubnis zählen. Nur 2,6 Prozent gaben an, dass sie sehr unzufrieden waren. Auf der Basis dieser und weiterer erhobener Daten entstanden so für die Innsbrucker Staatsanwaltschaft unter anderem ein Organigramm, ein Leitfaden für Kanzleibedienstete und Staatsanwälte sowie eine Box, in der die Meinungen aller Bediensteten gesammelt wurden. Zusätzlich wurde auch eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt, die wesentliche Erkenntnisse für die innere Organisation des Dienstbetriebes bot.

„Die Bewertungen geben eine überblicksartige Stärken-Schwächen-Analyse, die die Sicht auf mögliche Verbesserungsmaßnahmen und das Lernen von anderen ähnlichen Organisationen eröffnet“, sagt Josef Bernhart, stellvertretender Leiter des EURAC-Instituts für Public Management.

Zu den weiteren Punkten, die die Staatsanwaltschaft umsetzen möchte, um die eigenen Dienste in Zukunft transparenter darzustellen, zählen die Ausarbeitung eines Leitbilds, eine Prozessbeschreibung, ein Innovationskonzept für die nächsten Jahre sowie gezielte Öffentlichkeitsarbeit. „Unser Projekt kann als Modellbeispiel für die gesamte österreichische Justizverwaltung dienen. Als nächstes planen wir die Selbstbewertung auch in der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck und in der Staatsanwaltschaft Feldkirch durchzuführen“, so die Leitende Oberstaatsanwältin Brigitte Loderbauer.

(red)