Juristen denken anders

Der achte Termin der Ringvorlesung „Die Grenzen meiner Wissenschaft – die Grenzen meiner Welt?“ führte am 21. Mai die Disziplinen der Psychologie und der Rechtswissenschaft zusammen: Prof. Eva Bänninger-Huber vom Institut für Psychologie und Prof. Bernhard Rudisch vom Institut für Zivilrecht diskutierten unter der Moderation von Prof. Martin Sexl über „ihre“ Grenzen der Wissenschaft.
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Von links: Moderator Prof. Martin Sexl, Prof. Bernhard Rudisch, Prof.in Eva Bänninger-Huber.

Im Rahmen dieses Abends präsentierten beide Vortragenden sehr anschaulich die Heterogenität und interdisziplinäre Ausrichtung beider Bereiche. Genau aus dieser Mannigfaltigkeit der Forschungsbereiche und den oft sehr „durchlässigen Grenzen“ (Bänninger-Huber) ergeben sich Probleme der Abgrenzung. Besonders dieser Aspekt wurde im Rahmen der Diskussion sehr deutlich dargestellt. Sieht man jedoch von all den Teilbereichen der einzelnen Disziplinen und ihren vielen Berührungspunkten ab, so wird eines besonders deutlich: In beiden Disziplinen stellt die Sprache an sich oftmals eine Grenze dar.

Bänninger-Huber: „Annektiertes Wissen“

Der erste Teil der Ringvorlesung stand ganz im Zeichen der Psychologie und ihrer Grenzen. Der Vortrag von Prof. Bänninger-Huber gibt den HörerInnen einen Überblick über das weite Feld der Psychologie und die Grenzen dieser Disziplin. Bänninger-Huber beschreibt die Psychologie als sehr heterogenes und mannigfaltiges Feld der Wissenschaft, da bei vielen Themen und Methoden Schnittstellen zu anderen Disziplinen auftauchen, beispielsweise bei der Forensischen Psychologie und der Rechtswissenschaft. Eine weitere interessante Verknüpfung zwischen Rechtswissenschaft und Psychologie ist in der Sozialpsychologie angesichts von Fragen rund um das Thema Gerechtigkeit zu finden. Weiters widmet sie sich aber noch eingehend den „Grenzen gegenüber anderen Wissenschaften“, wo eines ganz klar wird: Die Grenzen der Psychologie sind „oft sehr durchlässig, das heißt psychologisches Wissen wird von anderen Disziplinen ‚annektiert‘, ohne entsprechend deklariert zu werden“. Sei es nun in Form von „annektierten“ psychologischen Testverfahren oder bei Diskussionen innerhalb verwandter Disziplinen, wie zum Beispiel bei Diskussionen zum Thema Psychologie für PsychotherapeutInnen. Eine weitere überaus aktuelle Problemstellung in der Psychologie ist laut der Vortragenden der Mangel an theoretischen Weiterentwicklungen. Ein weiterer wesentlicher Teil des Vortrags von Bänninger-Huber ist die Vorstellung ihres Forschungsschwerpunktes, der klinischen Interaktions- und Emotionsforschung.

Rudisch: „Juristen denken anders.“

Prof. Bernhard Rudisch vom Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck eröffnet mit seinem Vortrag, der einen Überblick über die Rechtswissenschaft ermöglicht, den zweiten Teil dieses Termins der Ringvorlesung. Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Recht und Gerechtigkeit sowie ihren historischen Definitionsversuchen folgen Fragen, wer nun über so etwas nachdenkt, unter welchen Rahmenbedingungen dieses Nachdenken stattfindet und in welcher Form sich dies in der Organisation und Struktur der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck widerspiegelt. Besonders wesentlich für seine Disziplin ist die enorme Komplexität der Themen, da „alle Eventualitäten mitgedacht und miteinbezogen werden müssen“ und stets bis zu den „äußersten Grenzen des Wortsinns“ gedacht werden muss. Dies ist auch der Grund, warum Juristen „anders denken“ müssen und genau deswegen oft an bestimmte Grenzen des Möglichen stoßen.

Entscheidend für die Rechtswissenschaft ist ihre interdisziplinäre Ausrichtung, wodurch sich Schnittmengen mit anderen Disziplinen ergeben, zum Beispiel mit der Psychologie. Vor Grenzen sehen sich JuristInnen aber auch dann, wenn es um aktuelle Kontexte wie Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union oder um die Auslegung von Gesetzestexten geht. Dies ist der Fall, wenn es um die Anwendung von Europarecht in den einzelnen Rechtssystemen der Mitgliedsstaaten geht oder bei der Anwendung von Gesetzen, die aus beispielsweise aus dem 19. Jahrhundert stammen, wie etwa das ABGB.

(Mag. phil. Bernhard Eberharter)