Betriebsvereinbarung über Lehrveranstaltungskategorien verlängert

Die Betriebsvereinbarung über Lehrveranstaltungskategorien wurde am 17. August von Rektor Tilmann Märk, Vizerektor Roland Psenner und dem Vorsitzenden des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal, Rüdiger Kaufmann, verlängert. Sie stellt eine wichtige Basis für ein dauerhaftes Modell zur Bewertung und Anrechnung von Lehrtätigkeiten dar.
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Rektor Tilmann Märk, Betriebsratsvorsitzender Rüdiger Kaufmann und Lehre-Vizerektor Roland Psenner (von links) bei der Unterzeichnung.

Die Betriebsvereinbarung über Lehrveranstaltungskategorien wurde vor knapp drei Jahren unterzeichnet, als der Kollektivvertrag für das wissenschaftliche Personal eingeführt wurde. Ziel war es, transparentere Kriterien für die Einordnung von Lehrveranstaltungen und die damit verbundene Anrechnung beziehungsweise Abgeltung des erforderlichen Zeitaufwandes zu schaffen. Kürzlich wurde die Betriebsvereinbarung für das Studienjahr 2012/13 verlängert. „Langfristig streben wir ein umfassendes, in der Satzung verankertes Modell zur Anrechnung sämtlicher Lehrtätigkeiten an“, betonte Rektor Tilmann Märk bei der Unterzeichnung.

Modernisierungsprozess wichtig

„Der Betriebsrat war mit den bisherigen Regelungen zur Gewichtung von Lehrveranstaltungen nicht glücklich. In der Erwartung einer substantiellen Weiterentwicklung im Laufe des kommenden Studienjahres haben wir uns entschlossen, als Übergangslösung die derzeit gültige Betriebsvereinbarung für das Studienjahr 2012/13 zu verlängern“, sagt Rüdiger Kaufmann. Seit dem Amtsantritt des neuen RektorInnen-Teams erkenne man die Bereitschaft, Entscheidungen an die Curriculumskommission zu übergeben, sich über die Anrechnung der Betreuung von Bachelor-Arbeiten zu verständigen und insgesamt einen Modernisierungsprozess in Gang zu bringen, so der Betriebsrat. Eine gemeinschaftliche Diskussion zwischen Rektorat, Senat, Personalvertretung und den Betroffenen sowohl in der Lehre als auch in der Administration wird im Herbst in Angriff genommen. – Darüber waren sich die unterzeichnenden Vertreter der Universitätsleitung und der Betriebsratsvorsitzende einig.

Die Betriebsvereinbarung über Lehrveranstaltungskategorien gilt für sämtliche Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals, die dem Kollektivvertrag unterliegen, unter grundsätzlicher Ausnahme der UniversitätsprofessorInnen. Der sachliche Geltungsbereich umfasst jene Lehrveranstaltungen, die im Rahmen eines Curriculums angeboten werden und deren Abhaltung vom zuständigen Organ der Universität beauftragt wird. Der Volltext ist unten als PDF abrufbar.


(ef)