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Masterarbeit und Begleitseminar: Förderung der Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten und Diskussion des Forschungsprojekts
Die Regelungen zur Masterarbeit im Curriculum lauten:
Im Masterstudium Wirtschaftspädagogik ist eine Masterarbeit aus dem Themenbereich der Wirtschaftspädagogik zu erstellen. Das Thema der Masterarbeit muss in unmittelbarem Bezug zu einem oder mehreren der Pflichtmodule oder der Wahlmodule stehen (Ausnahme: betriebswirtschaftlaiches Wahlmodul).
Die Masterarbeit stellt eine selbständige wissenschaftliche Arbeit dar.
Studierende haben durch die Anfertigung der Masterarbeit den Nachweis zu erbringen, dass sie selbständig in der Lage sind, theoretische und methodische Instrumente des Fachs in begrenzter Zeit auf eine eingegrenzte Fragestellung anzuwenden und zu reflektieren.
Studierende haben das Recht, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.
Die Masterarbeit umfasst einen Arbeitsaufwand von 27,5 ECTS-AP.
Die schriftliche Bekanntgabe des Themas und der Betreuerin bzw. des Betreuers der Masterarbeit setzt die positive Beurteilung der Pflichtmodule (Ausnahme: Schulpraktikum und Begleitveranstaltung) voraus.
Die abgeschlossene Masterarbeit ist in schriftlicher Ausfertigung und in der von der Universitätsstudienleiterin/dem Universitätsstudienleiter festgelegten elektronischen Form einzureichen.
Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert gekennzeichnet und zuzuordnen sind.
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