Richtlinien für die Gebarung

Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Z. 9 UG 2002 die Richtlinien für die Gebarung einstimmig genehmigt.

Die Richtlinien für die Gebarung in der aktuell gültigen Fassung finden Sie unter diesem Link:

https://www.uibk.ac.at/zentraler-rechtsdienst/richtlinien-und-verordnungen-des-rektorats/anderes/gebarung/richtlinien-fuer-die-gebarung.html


Hinweis: Verweisungen beziehen sich – soweit nicht anders angeführt – auf das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002). Diese und weitere Verweisungen gelten jeweils für die aktuell gültige Fassung der betreffenden Rechtsvorschrift 

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