Richtlinien für die Gebarung
Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2006 gemäß § 21 Abs. 1 Z. 9 UG 2002 die Richtlinien für die Gebarung einstimmig genehmigt.
Die Richtlinien für die Gebarung in der aktuell gültigen Fassung finden Sie unter diesem Link:
Hinweis: Verweisungen beziehen sich – soweit nicht anders angeführt – auf das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002). Diese und weitere Verweisungen gelten jeweils für die aktuell gültige Fassung der betreffenden Rechtsvorschrift