Studie zum Fürsorgeerziehungssystem der Länder Tirol und Vorarlberg in der Zweiten Republik

jagdberg

Das Forschungsprojekt beschäftigte sich mit dem Fürsorgeerziehungssystem der Länder Tirol und Vorarlberg im Zeitraum 1945 bis 1990, wobei der Blick fallweise auch auf die Zeit des NS-Regimes und die Jahre davor geworfen wird. Ziel der Studie war es, das spezielle Zusammenspiel von Recht, Politik, Pädagogik und Medizin und die dadurch ermöglichte lange Aufrechterhaltung eines gewaltvollen Fürsorgeerziehungssystems aufzuarbeiten und kritisch zu hinterfragen. Hierfür wurde zum einen auf amtliche Unterlagen der beteiligten Institutionen zurückgegriffen. Zum anderen wurden Interviews mit Zeitzeugen und Zeitzeuginnen geführt, deren Erzählungen in der Studie eine wichtige Position einnehmen.

Folgende Fragen standen hierbei im Mittelpunkt:

  • Welches waren die relevanten Institutionen (Heimeinrichtungen, Jugendämter, psychiatrische bzw. psychologische Einrichtungen etc.) in den Ländern Tirol und Vorarlberg ab 1945 und worin bestand ihre jeweilige Wirkmächtigkeit?
  • Welche Kräfte und Machtwirkungen kennzeichneten das Fürsorgeerziehungssystem bis in die 1980er Jahre?
  • Warum haben sich diese Zusammenhänge über die Jahrzehnte so hartnäckig gehalten, obwohl sich andere gesellschaftliche Bereiche bereits modernisiert hatten?
  • Welche Akteure und Akteurinnen und Einrichtungen hatten welchen Anteil an dieser „verzögerten Modernisierung“ in der Heimerziehung (z.B. Erziehungsheime, Jugendamt, Kinderpsychiatrie, Schule)?
  • Wie wirkten sich die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen auf die Ausgestaltung der Fürsorgeerziehung aus?
  • Wie wurden die bestehenden Erziehungswirklichkeiten von den beteiligten Kindern und Jugendlichen, aber auch von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der verschiedenen Arbeitsbereiche der Fürsorgeerziehung erlebt?
  • Können für die Zeit vor, während und nach dem NS-Regime Kontinuitäten oder Brüche in Verfahrensweisen der Fürsorgeinstitutionen und der darin agierenden Personen nachgewiesen werden?
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