Aktuelles
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Antrag um Zulassung zur Dritten und Vierten Wiederholung zu einer Lehrveranstaltungsprüfung |
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Gemäß § 77 Abs. 2 UG 2002 sind die Studierenden berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte sind alle Antritte für dasselbe Prüfungsfach in allen facheinschlägigen Studien an derselben Universität anzurechnen. Im Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen" der Universität Innsbruck ist in § 17 Z1 eine weitere Prüfungswiederholung festgelegt. Nähere Informationen finden Sie hier » |
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Das Diploma Supplement WICHTIG |
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Das Diploma Supplement (DS) oder auch Diplomzusatz, Anhang zum Prüfungszeugnis bzw. Studiengangerläuterung wird den Studierenden an der Universität Innsbruck nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums zusammen mit dem Abschlusszeugnis, der Abgangsbescheinigung und dem Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades automatisch und kostenfrei ausgehändigt. Dem DS ist auch eine Erklärung des Österreichischen Hochschulsystems beigefügt. Die Unterlagen werden zweisprachig, in deutscher und englischer Sprache, ausgefertigt. Weitere wichtige Informationen zum Diploma Supplement finden Sie hier » |
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Online-Formular zur Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenhalte (UStat2) |
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Alle Studierenden, die ein ordentliches Studium abschließen, müssen auf der Homepage der Bundesanstalt Statistik Österreich das Formular UStat 2 gemäß Anlage 2 der Verordnung ausfüllen: https://www.statistik.at/ustat2/ Das Erhebungsformular UStat 2 dient der statistischen Erfassung von studienbezogenen Auslandsaufenthalten während eines ordentlichen Studiums an einer öffentlichen Universität oder Privatuniversität. Die Ergebnisse dieser Erhebungen liefern wichtige Indikatoren zur Mobilität von Studierenden und dienen in weiterer Folge als Planungsgrundlagen für regionale, nationale und auch internationale Bildungspolitik. Nach erfolgreicher Bearbeitung des elektronischen Formulars wird eine Bestätigung im PDF-Format zum Ausdrucken übermittelt. WICHTIG Bitte reichen Sie die Vorlage dieser Bestätigung in Ihrem Prüfungsreferat ein. Die studienabschließenden Dokumente können erst nach Einreichung dieser Bestätigung im Prüfungsreferat ausgehändigt werden! |
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