Prüfungen
Diplomstudium Rechtswissenschaften und Diplomstudium Wirtschaftsrecht
2. Diplomprüfung
Die Prüfungen im Sommersemester 2012 finden zu folgenden Terminen statt:
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KW 20 (14.05.2012 bis 18.05.2012)
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KW 26 (25.06.2012 bis 29.06.2012)
Änderungen aus Organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten!
Die Prüfungen im Wintersemester 2012/2013 finden zu folgenden Terminen statt:
- KW 40 (01.10.2012 bis 05.10.2012)
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KW 45 (05.11.2012 bis 09.11.2012)
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KW 49 (03.12.2012 bis 07.12.2012)
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KW 05 (28.01.2013 bis 01.02.2013)
Änderungen aus Organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten!
Die Prüfungen im Sommersemester 2013 finden zu folgenden Terminen statt:
- werden im Herbst 2012 veröffentlicht
Änderungen aus Organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten!
Prüfungsmodus, Prüfer und Termine
(1) Für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften und das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften sind mündliche Diplomprüfungen abzulegen aus
a) Europarecht (4 SS) als Pflichtfach des 2. Studienabschnittes:
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ao. Univ.-Prof. Dr. Johann Egger
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ao. Univ.-Prof. MMMag. Dr. Peter Hilpold
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em. o. Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer
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ao. Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl
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ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
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Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
die Prüfungseinteilungen finden sie hier.
b) Völkerrecht (3 SS) als Pflichtfach des 2. Studienabschnittes:
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ao. Univ.-Prof. MMMag. Dr. Peter Hilpold
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em. o. Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer
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ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
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Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
die Prüfungseinteilungen finden sie hier
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Prüfungsreferat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
(2) Für das Diplomstudium Wirtschaftsrecht sind mündliche Diplomprüfungen abzulegen aus
a) Europarecht 1 (5 SS) als Pflichtfach des 1. Studienabschnittes:
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ao. Univ.-Prof. Dr. Johann Egger
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ao. Univ.-Prof. MMMag. Dr. Peter Hilpold
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em. o. Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer
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o. Univ.-Prof. Arno Kahl
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ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
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Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
die Prüfungseinteilungen finden sie hier.
b) Internationales Wirtschaftsrecht (3 SS) als Pflichtfach des 2. Studienabschnittes:
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ao. Univ.-Prof. MMMag. Dr. Peter Hilpold
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em. o. Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer
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ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
die Prüfungseinteilungen finden sie hier.
c) Europarecht 2 (4 SS) als gebundenes Wahlfach des 2. Studienabschnittes:
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ao. Univ.-Prof. Dr. Johann Egger
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ao. Univ.-Prof. MMMag. Dr. Peter Hilpold
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em. o. Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer
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ao. Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl
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ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
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Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
die Prüfungseinteilungen finden sie hier.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Prüfungsreferat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
3) Für den 2. Studienabschnitt der sozial-und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen bietet das Institut einen Wahlkurs Europarecht (5 SS) an, für den zu absolvieren ist
a) Übung aus Europarecht (2 SS), danach
b) Schriftliche Fachprüfung aus Europarecht (3 SS)
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em. o. Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer
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Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
Die Prüfungstermine finden Sie hier
Die Anmeldung zur Übung erfolgt ausschließlich über das SOWI-Computeranmeldesystem.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Prüfungsreferat Standort Universitätsstraße 15.
Wichtiges zur Prüfung bei Herrn Prof. Schroeder:
Es ist erlaubt bei den Prüfungen folgende Gesetzestexte zu verwenden:
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Europarecht - aktuelle Fassung
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EUV
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AEUV (Kodex oder DTV-Taschbuch)
- Völkerrecht UN-Charta und andere völkerrechtliche Verträge (z. B. Materialienteil des Österreichischen-Handbuchs für Völkerrecht oder DTV-Handbuch
Wichtiges zur Prüfungsordnung
- Prüfungsabmeldung: Sie müssen sich spätestens drei Tage vor dem Prüfungstag im Prüfungsreferat abmelden, wenn Sie nicht antreten wollen. Falls Sie dies versäumen und nicht in der Lage sind, einen wichtigen Grund für das Versäumen der Prüfung glaubhaft zu machen, sind Sie für den folgenden Prüfungstermin gesperrt.
Das Prüfungsreferat bittet alle Studenten, die eine b e d i n g t e Zulassung zur nächsten Diplomprüfung haben, ihren fehlenden positiven Schein auszudrucken und dem Prüfungsreferat direkt vorzulegen.
Nur so kann die bedingte Zulassung in eine unbedingte Zulassung umgewandelt werden, die Zulassung erfolgt nicht automatisch durch die Noteneingabe!
Wer also bei Beginn der mündlichen Diplomprüfung nach wie vor als bedingt zugelassen gilt und dem Prüfungsreferat keine Studienbestätigung vorgelegt hat, kann NICHT zur Prüfung antreten!
Prüfungsergebnisse
Fachprüfung aus Europarecht
Auskünfte erteilt nur das SOWI-Prüfungsreferat Standort Universitätsstraße 15.
