E-Learning-Förderung

Informationen zur Förderung von E-Learning‐Projekten

Pro Jahr gibt es zwei bis drei Runden für die Beantragung von Geldern für E-Learning-Projekte.

Es können Förderungen für

  • Studentische MitarbeiterInnen, die an der Erstellung von E-Learning-Materialien mitarbeiten;
  • Zukauf von E-Learning-Materialien (sofern günstiger als die hausinterne Umsetzung);
  • Digitalisierung von Materialien (nur in Kombination mit anderen Posten);
  • Evaluierung von E-Learning-Materialien und E-Learning-Lehrveranstaltungen (eingeschränkt und erst nach Abgabe eines Konzepts);
  • E-TutorInnen (studentische MitarbeiterInnen, die gezielt E-Learning-Initiativen in Lehrveranstaltungen unterstützen, wie die Betreuung eines umfangreichen Forums)

beantragt werden.

 

Schritte zum Projekt

Zur Antragsstellung

  1. Informieren Sie sich im Detail über die Fördermöglichkeiten im Bereich Antragsstellung und/oder bei den MitarbeiterInnen der Abteilung Neue Medien und Lerntechnologien: Lilli Taferner (Tel. 0512/507-23593) und Andreas Brigo (Tel. 0512/507-23592).
    • Link zum Antrag in Form des Webformulars am Sharepoint-Bereich Neue Medien und Lerntechnologien https://sp.uibk.ac.at/sites/zid/nml/elearningprojekte/Projekte%2012%20%202/Forms/AllItems.aspx 
    • Informieren Sie Ihre/n Neue Medien-Beauftragte/n über Ihr Interesse an einem E-Learning-Projekt. Sie finden hier eine Liste der Neue Medien-Beauftragten der Fakultäten.
  2. Vereinbaren Sie den Termin für das Erstgespräch mit Lilli Taferner (Tel. 0512/507-23593) oder Andreas Brigo (Tel. 0512/507-23592). Letzter Termin für ein Erstgespräch ist der  30.März 2012.
    Das Erstgespräch ist für die Projekteinreichung verpflichtend
    .
  3. Erstellen bzw. überarbeiten Sie gegebenenfalls Ihren Projektantrag. Die Anträge können bis einschließlich 30. März 2012 erstellt bzw. abgeändert werden.

Genehmigung

  1. Jede Fakultät nimmt eine Reihung aller in der Fakultät eingelangten Projekte anhand des Bewertungsbogen_Fakultät (PDF Version) vor. Vorgereihte Projekte werden bevorzugt behandelt. Die Reihung muss bis spätestens 22. April 2012 in der Abteilung Neue Medien und Lerntechnologien bekannt gegeben werden.
  2. Die Abteilung Neue Medien und Lerntechnologien prüft die obligatorischen Kriterien zur Projekteinreichung.
  3. Die Erhebungsbögen und Reihungen der Fakultäten werden an das Vizerektorat für Lehre und Studierende geschickt.
  4. Am 25. April 2012 Genehmigungssitzung im Vizerektorat für Lehre und Studierende.

Projektstart und Durchführung

  1. Wird Ihr Projekt genehmigt, schicken wir Ihnen die Projektvereinbarung (ein Vertrag, in welchem der Umfang der Projektergebnisse, der Zeitplan, etc. geregelt ist) zu.
  2. Die Projektvereinbarung muss von der Projektleitung, dem Institutsvorstand und der Abteilungsleiterin der Abteilung Neue Medien und Lerntechnologien (ZID) unterschrieben werden.
  3. Sobald die unterschriebene Vereinbarung in der Abteilung Neue Medien und Lerntechnologien vorliegt, werden die Gelder an das Institutsbudget angewiesen.
  4. Nun können Sie (wenn im Projekt vorgesehen) die Anstellungen/Verträge mit MitarbeiterInnen in der Personalabteilung veranlassen.
  5. Das Projekt wird durchgeführt.
  6. Nach Beendigung des Projekts benötigen wir einen Abschlussbericht sowie die Nachweise zu den ausgegebenen Projektgeldern.

Bitte beachten Sie für Ihre Projektanträge besonders die Informationen im Bereich Antragsstellung.

Verfügbare Mittel: Alle vergebenen Projektmittel müssen bis zum 15. 12. 2012 verbraucht werden.

 

Beispiele zu geförderten Projekten

Zu bereits umgesetzten E-Learning-Projekten