E-Learning-Förderung
Informationen zur Förderung von E-Learning‐Projekten
Pro Jahr gibt es zwei bis drei Runden für die Beantragung von Geldern für E-Learning-Projekte.
Es können Förderungen für
- Studentische MitarbeiterInnen, die an der Erstellung von E-Learning-Materialien mitarbeiten;
- Zukauf von E-Learning-Materialien (sofern günstiger als die hausinterne Umsetzung);
- Digitalisierung von Materialien (nur in Kombination mit anderen Posten);
- Evaluierung von E-Learning-Materialien und E-Learning-Lehrveranstaltungen (eingeschränkt und erst nach Abgabe eines Konzepts);
- E-TutorInnen (studentische MitarbeiterInnen, die gezielt E-Learning-Initiativen in Lehrveranstaltungen unterstützen, wie die Betreuung eines umfangreichen Forums)
beantragt werden.
Schritte zum Projekt
Zur Antragsstellung
- Informieren Sie sich im Detail über die Fördermöglichkeiten im Bereich Antragsstellung und/oder bei den MitarbeiterInnen der Abteilung Neue Medien und Lerntechnologien: Lilli Taferner (Tel. 0512/507-23593) und Andreas Brigo (Tel. 0512/507-23592).
- Link zum Antrag in Form des Webformulars am Sharepoint-Bereich Neue Medien und Lerntechnologien https://sp.uibk.ac.at/sites/zid/nml/elearningprojekte/Projekte%2012%20%202/Forms/AllItems.aspx
- Informieren Sie Ihre/n Neue Medien-Beauftragte/n über Ihr Interesse an einem E-Learning-Projekt. Sie finden hier eine Liste der Neue Medien-Beauftragten der Fakultäten.
- Vereinbaren Sie den Termin für das Erstgespräch mit Lilli Taferner (Tel. 0512/507-23593) oder Andreas Brigo (Tel. 0512/507-23592). Letzter Termin für ein Erstgespräch ist der 30.März 2012.
Das Erstgespräch ist für die Projekteinreichung verpflichtend. - Erstellen bzw. überarbeiten Sie gegebenenfalls Ihren Projektantrag. Die Anträge können bis einschließlich 30. März 2012 erstellt bzw. abgeändert werden.
- Jede Fakultät nimmt eine Reihung aller in der Fakultät eingelangten Projekte anhand des Bewertungsbogen_Fakultät (PDF Version) vor. Vorgereihte Projekte werden bevorzugt behandelt. Die Reihung muss bis spätestens 22. April 2012 in der Abteilung Neue Medien und Lerntechnologien bekannt gegeben werden.
- Die Abteilung Neue Medien und Lerntechnologien prüft die obligatorischen Kriterien zur Projekteinreichung.
- Die Erhebungsbögen und Reihungen der Fakultäten werden an das Vizerektorat für Lehre und Studierende geschickt.
- Am 25. April 2012 Genehmigungssitzung im Vizerektorat für Lehre und Studierende.
Projektstart und Durchführung
- Wird Ihr Projekt genehmigt, schicken wir Ihnen die Projektvereinbarung (ein Vertrag, in welchem der Umfang der Projektergebnisse, der Zeitplan, etc. geregelt ist) zu.
- Die Projektvereinbarung muss von der Projektleitung, dem Institutsvorstand und der Abteilungsleiterin der Abteilung Neue Medien und Lerntechnologien (ZID) unterschrieben werden.
- Sobald die unterschriebene Vereinbarung in der Abteilung Neue Medien und Lerntechnologien vorliegt, werden die Gelder an das Institutsbudget angewiesen.
- Nun können Sie (wenn im Projekt vorgesehen) die Anstellungen/Verträge mit MitarbeiterInnen in der Personalabteilung veranlassen.
- Das Projekt wird durchgeführt.
- Nach Beendigung des Projekts benötigen wir einen Abschlussbericht sowie die Nachweise zu den ausgegebenen Projektgeldern.
Bitte beachten Sie für Ihre Projektanträge besonders die Informationen im Bereich Antragsstellung.
Verfügbare Mittel: Alle vergebenen Projektmittel müssen bis zum 15. 12. 2012 verbraucht werden.
