Brandschutz ist ein wichtiges Thema !

In vielen Räumlichkeiten bestehen beim Brandschutz erhebliche Defizite. So sind weniger als zehn Prozent aller Haushalte mit Rauchmeldern ausgerüstet. Schon ein relativ kleiner Brand kann aber zu hohen Sachschäden führen - und Menschenleben gefährden.

Wegen der großen Zahl von Elektrogeräten gibt es heute in fast jeder Wohnung/Arbeitsstätte einen regelrechten Kabeldschungel und entsprechend hohe Risiken. Viele Geräte bleiben nach dem Ausschalten im "Stand-by"-Modus unter Strom. Dadurch stehen Fernseher und Computermonitore permanent unter Spannung und ziehen zudem Staubfasern an, die schließlich Kurzschlussbrücken bilden und gefährliche Brände auslösen können.

Schon ein kleiner Schwelbrand zieht wegen der starken Rauchentwicklung meist Totalrenovierung nach sich. Verglichen mit dem hohen Schadenspotenzial ist der tatsächliche Aufwand für einen effizienten Brandschutz relativ gering. Geeignete Feuerlöscher, Löschdecken sowie Rauchmelder reichen in aller Regel schon aus.

Im gesamten Universitätsgebäude, einschließlich auf den Balkonflächen und Außentreppen, ist offenes Feuer, wie auch das Rauchen oder die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und Wasserpfeifen im Sinn des Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetzes verboten.

Zusätzlich sind alle Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder, sowie die Raumbeschriftungen, einzuhalten bzw. zu beachten.

Bei Auslösung eines Fehlalarmes durch z.B. rauchen, Handhabung mit offenem Feuer (Kerzen, Feuerzeug, etc.) muss der/die Verursacher/in persönlich die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen (derzeit €  240,--).

Brandalarm bzw. Evakuierungsalarm:

  • Ernstfall: Dauerton länger als 10 Sekunden (Testalarm: einmalig und weniger als 10 Sekunden bzw. vorangekündigt)
  • verwenden Sie die vorgegebenen Fluchtwege, welche durch die grünen Piktogramme/Lampen gekennzeichnet sind
  • begeben Sie sich zu den Sammelplätzen
  • überprüfen Sie die Anwesenheit Ihrer KollegInnen
  • fehlt jemand: so melden Sie bitte dies der Feuerwehr oder den Brandschutzorganen der Universität
  • der Brandalarm ist erst beendet, wenn die Feuerwehr Ihnen dies mitteilt oder die Sirenen im Gebäude erloschen sind → erst dann darf das Gebäude wieder betreten werden

Sie sind verpflichtet bei Brandalarm Ihren Arbeitsplatz immer zu verlassen und sich an den Sammelplätzen einzufinden. Es ist nicht erlaubt, die Sammelplätze vor Beendigung des Brandalarmes zu verlassen.

Verhalten von RollstuhlbenützerInnen, erheblich seheingeschränkten oder blinden MitarbeiterInnen im Falle von Brandalarm bzw. Evakuierung

  • Wenn in einem Universitätsgebäude MitarbeiterInnen arbeiten, die einen Rollstuhl benützen, erheblich seheingeschränkt oder blind sind, ist der/die LeiterIn des Instituts bzw. der Organisationseinheit verpflichtet, mindestens vier MitarbeiterInnen schriftlich namhaft zu machen, die sich bei einem Brandalarm bzw. bei einer Evakuierung um den/die RollstuhlfahrerIn, der erheblich seheingeschränkten Person bzw. um die blinde Person kümmern.
  • Der erste sichere Bereich ist der Aufenthalt im eigenen Büro bzw. Arbeitsplatz. Eine/r der genannten MitarbeiterInnen bleibt beim/bei der RollstuhlfahrerIn, der erheblich seheingeschränkten oder blinden Person und macht auf sich aufmerksam.
  • Versuchen Sie sofort Kontakt mit der Feuerwehr bzw. den Brandschutzbeauftragten der Universität Innsbruck aufzunehmen, damit unverzüglich mit der Rettung bzw. Evakuierung begonnen werden kann (Notruf 144, bzw. vom Fenster aus um Hilfe rufen).
  • Bemerken Sie allerdings Rauch oder einen Brand an Ihrem Arbeitsplatz, so wechseln Sie sofort mit dem/der Rollstuhlfahrer/in, der erheblich seheingeschränkten oder blinden Person in den nächstliegenden gekennzeichneten Rauch- bzw. Brandabschnitt (horizontale Evakuierung).
  • Ist dies nicht möglich, müssen Sie versuchen, mit Hilfe der Einsatzkräfte in ein anderes Stockwerk zu flüchten (vertikale Evakuierung), um anschließend ins Freie evakuiert zu werden.

Bitte versuchen Sie nicht, mit Hilfe von anderen MitarbeiterInnen den/die RollstuhlfahrerIn vom gegenwärtigen Stockwerk in ein anderes zu bringen! (Problem Versicherungsschutz).

Zivilschutzsignale

  • Warnung: 3 Minuten gleichbleibender Dauerton (Radio/TV-Gerät/Internet (ORF) einschalten)
  • Alarm: 1 Minute Heulton auf- und abschwellend (geschützten Bereich aufsuchen)
  • Entwarnung: 1 Minute gleichbleibender Dauerton

Zusätzlich wird auf die Einhaltung der internen Vorschriften verwiesen:

Wichtige Telefonnummern:

Feuerwehr                                                              122

Polizei                                                                    133

Rettung                                                                  144

Euro-Notruf                                                            112

Vergiftungszentrale                                     01 406 4343

Brandschutzbeauftragte:

DI Christoph Genser                                0676 8725 21380

Mag. Otto Defranceschi                           0676 8725 21004

Christian Hupfauf                                     0676 8725 21005

 

Schützen Sie sich, Ihre Familie sowie Ihre ArbeitskollegInnen!

Feuerlöschübungen

Brandschutzordnung der Leopold-Franzens-Universität

Brandschutzinformation allgemein (Power Point Präsentation)

Brandschutzwarte und Brandschutzbeauftragte der Leopold-Franzens-Universität

Angebot Löschmittel für Mitarbeiterinnen (Kontaktperson: Andreas Nairz, Tel. 0664 523 64 44, Mail: a.nairz@total.at)

 

Feuerwehrzonen:

Sammelplätze:

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